AGB

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

  • AthenaCheck: AthenaDocs B.V. mit Sitz in der Herengracht 456, 1017 CA Amsterdam, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 62750151 und bekannt bei der Steuer- und Zollverwaltung unter der Umsatzsteuernummer NL858133878B01, wobei der Rechtsträger den Verbrauchern unter dem Handelsnamen AthenaCheck Produkte und/oder Dienstleistungen (auf Distanz) anbietet;
  • Gegenpartei: die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und einen Vertrag mit AthenaCheck abschließt;
  • Vertrag: der zwischen AthenaCheck und der Gegenpartei im Rahmen eines organisierten Systems für Fernverkäufe ohne gleichzeitige, persönliche Anwesenheit der Parteien geschlossene Vertrag, bei dem bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
  • Auftrag: die Dienstleistung, die AthenaCheck der Gegenpartei auf Wunsch der Gegenpartei erbringt. Dazu gehören unter anderem eine Sprachprüfung oder eine Plagiatsprüfung;
  • Sprachprüfung: die Überprüfung eines von der Gegenpartei bereitgestellten Dokuments auf sprachliche Fehler, Struktur, Layout, Kohärenz und Quellen durch einen Editor;
  • Plagiatsprüfung: die Überprüfung eines Dokuments auf das Vorhandensein von Plagiaten mit Hilfe der von Turnitin bereitgestellten Software zur Plagiatsprüfung;
  • Dokument: jedes Dokument, das die Gegenpartei AthenaCheck zur Erfüllung des Vertrags zur Verfügung stellt. Dazu gehören unter anderem Dissertationen, Aufsätze, Papiere, Schreibaufträge, Briefe und Literatur sowie Quellenverzeichnisse in jeglicher digitalen Form;
  • Mindestanforderungen: die Mindestanforderungen für das von der Gegenpartei an AthenaCheck bereitgestellte Dokument;
  • Kontrollzeitraum: das endgültige Datum oder der Zeitraum, bis zu dem der Auftrag von AthenaCheck abgeschlossen sein muss;
  • Editor: die dritte Partei, eine juristische oder natürliche Person, die von AthenaCheck mit der Durchführung der Sprachprüfung oder anderer Dienstleistungen beauftragt wird;
  • Turnitin-Software: die Software, mit der die Plagiatsprüfung durchgeführt wird;
  • Bedenkzeit: die gesetzliche Frist von vierzehn Tagen, innerhalb derer die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht ausüben kann;
  • Rücktrittsrecht: die gesetzliche Möglichkeit für die Gegenpartei, einen außerhalb von Verkaufsräumen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach dessen Abschluss aufzulösen, wie in Artikel 6:230o Absatz 1 unter a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erwähnt.

Artikel 2 - Abschluss des Vertrages

  1. Der Vertrag zwischen AthenaCheck und der Gegenpartei kommt zustande, wenn die Gegenpartei nach Eingabe der erforderlichen (persönlichen) Daten auf der Website von AthenaCheck auf die Schaltfläche "Bezahlen" klickt. Die Gegenpartei nimmt damit den Auftrag an und akzeptiert die Zahlungsverpflichtung.
  2. AthenaCheck sendet eine Bestätigung des Vertrags per E-Mail. Diese Bestätigungs-E-Mail dient nur als Hinweis und ist keine Bedingung für den Abschluss des Vertrags.

Artikel 2a - Preise

  1. Die auf der Website genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer.
  2. Preisänderungen und Tippfehler sind vorbehalten. Aus den Informationen auf der/den von AthenaCheck verwalteten Website(s) können keine Rechte abgeleitet werden.
  3. AthenaCheck behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, insbesondere wenn AthenaCheck dies aufgrund von (gesetzlichen) Vorgaben für erforderlich hält.

Artikel 3 - Der Inhalt des Vertrages

  1. AthenaCheck bietet gegen Bezahlung Sprach- und Plagiatsprüfungsdienste für Diplomarbeiten, Dissertationen, Aufsätze, Referate und andere akademische Texte an. AthenaCheck verfügt über ein Netzwerk professioneller Editoren für Sprachprüfungen, die die Aufgabe haben, eingereichte Texte auf sprachliche Fehler, Struktur, Layout, Kohärenz und Quellen zu prüfen. AthenaCheck verwendet seriöse Software zur Durchführung von Plagiatsprüfungen.
  2. Eine Sprachprüfung hilft bei der Verbesserung von Sprache, Rechtschreibung, Struktur und Layout eines Textes. Eine Plagiatsprüfung hilft, den Anteil an Plagiaten in einem Text zu reduzieren. AthenaCheck bietet keine Garantie für eine bestimmte Bewertung - in welchem Sinne oder welcher Art auch immer - eines Dokuments durch Bildungseinrichtungen oder andere Dritte.
  3. AthenaCheck kann für die Bearbeitung einer Bestellung Mindestanforderungen an ein Dokument stellen. Wenn das Dokument die Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann AthenaCheck die Vereinbarung nicht ausführen. In einem solchen Fall kann AthenaCheck niemals als in Verzug mit der Ausführung des Vertrags angesehen werden.

Artikel 4 - Die Sprachprüfung

  1. Wenn der Auftrag einen Sprach-Check beinhaltet, wird der Auftrag nach Abschluss der Vereinbarung von AthenaCheck einem Editor zugewiesen.
  2. Der von der Gegenpartei gewählte Kontrollzeitraum beträgt 24 Stunden, 72 Stunden oder 168 Stunden. Der Kontrollzeitraum wird ab dem Zeitpunkt aktiviert, an dem AthenaCheck die vollständige Zahlung erhalten hat.
  3. Die zwischen AthenaCheck und der Gegenpartei vereinbarte Kontrollfrist wird einem Editor von AthenaCheck mitgeteilt. Ein Editor ist verpflichtet, diese Kontrollfrist einzuhalten. AthenaCheck hat jedoch keine Kontrolle über die Arbeit eines Editors und ist daher gegenüber der Gegenpartei nicht für die Folgen der Nichteinhaltung der Kontrollfrist verantwortlich.
  4. Die Mindestanforderungen an ein Dokument für eine Sprachprüfung sind:
    1. Das Dokument muss in einer aktuellen Version von Microsoft Word eingereicht werden;
    2. AthenaCheck prüft immer, ob das Dokument von ausreichender Qualität ist, damit ein Editor eine Sprachprüfung auf normale Weise durchführen kann. AthenaCheck verfügt über einen vollen Ermessensspielraum in Bezug auf die Qualitätsbeurteilung;
    3. Das Dokument muss authentisch sein, d. h. es darf keine Plagiate enthalten.
  5. Die Gegenpartei hat die Möglichkeit, dem Editor während des Bestellvorgangs über das Formular auf der Website von AthenaCheck alle relevanten Fakten und Umstände mitzuteilen. Danach hat die Gegenpartei keine weitere Möglichkeit, mit dem Editor zu kommunizieren. Es ist nicht möglich, dem Editor Anweisungen zu erteilen, Fragen zu stellen oder zusätzliche Dokumente einzureichen, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Artikel 5 - Die Plagiatsprüfung

  1. AthenaCheck verwendet Turnitin-Software für die Plagiatsprüfung. Turnitin ist eine Software, die einen fortschrittlichen Algorithmus verwendet, um Plagiate in Dokumenten zu erkennen, indem sie diese mit einer umfangreichen Datenbank mit akademischen und Internetquellen vergleicht.
  2. AthenaCheck hat keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Plagiatsprüfung und trägt keine Verantwortung für die (Richtigkeit der) Ergebnisse.
  3. Der Kontrollzeitraum für die Plagiatsprüfung beginnt in dem Moment, in dem AthenaCheck die vollständige Zahlung erhalten hat. Die Länge des Kontrollzeitraums wird nicht im Voraus vereinbart und hängt von der Arbeitsbelastung bei Turnitin ab. AthenaCheck hat keine Kontrolle über die Dauer der Plagiatsprüfung und trägt daher keine Verantwortung für den Kontrollzeitraum gegenüber der Gegenpartei.
  4. Überschreitet der Kontrollzeitraum einen Zeitraum von 24 Stunden, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, eine Erstattung des Rechnungsbetrags der Vereinbarung zu verlangen. AthenaCheck ist nur dann verpflichtet, diesen Antrag zu berücksichtigen, wenn das Ergebnis der Plagiatsprüfung noch nicht bei AthenaCheck eingegangen ist. AthenaCheck muss prüfen, ob es einen Grund für die Erstattung des Rechnungsbetrags sieht.

Artikel 6 - Verwendung und Aufbewahrung von Dokumenten

  1. Für die Durchführung der Vereinbarung ist es erforderlich, dass der Vertragspartner AthenaCheck Dokumente zur Verfügung stellt.
  2. Indem der Vertragspartner AthenaCheck im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Dokumente zur Verfügung stellt, gewährt er AthenaCheck automatisch eine universelle, nicht ausschließliche, unentgeltliche, voll bezahlte, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz. Diese Lizenz gibt AthenaCheck die Befugnis, die Dokumente im weitesten Sinne zu nutzen, auf jeden Fall aber für alles, was für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist.
  3. Die von der Gegenpartei bereitgestellten Dokumente werden von AthenaCheck für maximal 90 Tage nach Beendigung der Vereinbarung aufbewahrt. Die Dokumente werden nur für die angemessene Bearbeitung von Beschwerden und für stichprobenartige Qualitätskontrollen von Editoren und der Turnitin-Software verwendet.
  4. Um die Sprachprüfung durchzuführen, muss ein Editor in der Lage sein, das Dokument zu empfangen und zu speichern. Auf der Grundlage der von der Gegenpartei an AthenaCheck erteilten Lizenz gemäß Artikel 6 Absatz 2 vergibt AthenaCheck einmalige Unterlizenzen an Editoren. Unmittelbar nach Abschluss der Sprachprüfung ist ein Editor vertraglich verpflichtet, das Dokument zu löschen.

Artikel 7 - Änderung des Abkommens

  1. Der Vertrag wird von AthenaCheck in der von der Gegenpartei über die Website von AthenaCheck gewünschten Weise ausgeführt. Die Gegenpartei ist allein für die ordnungsgemäße und korrekte Übermittlung des Auftrags verantwortlich. AthenaCheck haftet nicht für ein Missverständnis oder eine fehlerhafte Übermittlung des Auftrags durch die Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer.
  2. AthenaCheck wird sich unverzüglich mit der Gegenpartei in Verbindung setzen, wenn eine Änderung der Vereinbarung für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist. Wenn die Gegenpartei mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden ist, hat AthenaCheck das Recht, den Vertrag sofort und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen und ist nicht schadenersatzpflichtig.
  3. AthenaCheck kann Anträge des Vertragspartners auf Änderung der Vereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnen, ohne sich in irgendeiner Weise in Verzug zu befinden.

Artikel 8 - Rücktritts- und Kündigungsrecht

  1. Die Gegenpartei kann den Vertrag nach dessen Abschluss nicht mehr kündigen. Eine Kündigung durch die Gegenpartei ist nur bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Verletzung durch AthenaCheck möglich.
  2. Die Gegenpartei bestätigt und nimmt zur Kenntnis, dass der Ablauf des Kontrollzeitraums kein AthenaCheck zurechenbarer Verstoß bei der Erfüllung der Vereinbarung ist. AthenaCheck hat keinen Einfluss auf die Einhaltung der Vereinbarung während des Kontrollzeitraums.
  3. Die Gegenpartei hat kein Rücktrittsrecht. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts ist notwendig, weil der Auftrag extrem ergebnisorientiert ist und ein abgeschlossener Auftrag nicht rückgängig gemacht werden kann. Darüber hinaus schließt die kurze Kontrollfrist eine Bedenkzeit aus.
  4. Die Gegenpartei verzichtet ausdrücklich auf ihr Rücktrittsrecht, sobald AthenaCheck mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat. Die Gegenpartei bestätigt mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sie ausdrücklich auf ihr Rücktrittsrecht vom Vertrag verzichtet hat.

Artikel 9 - Zahlung und Mahnungen

  1. Die Zahlung erfolgt über die auf der AthenaCheck-Website vorgestellten Zahlungsmittel. Die Gegenpartei hat die Wahl zwischen iDeal, Mastercard, Visa, Paypal, Bancontract und Giropay. Einschränkungen oder Änderungen der Zahlungsmethoden sind vorbehalten.
  2. In Anbetracht der kurzen Dauer des Kontrollzeitraums hält AthenaCheck es für erforderlich, mit der Erfüllung des Vertrags unmittelbar nach dessen Abschluss zu beginnen. Möglicherweise hat AthenaCheck mit der Erfüllung der Vereinbarung begonnen, bevor die vollständige Zahlung eingegangen ist.
  3. AthenaCheck behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Zahlungsdefizits auszusetzen, unabhängig davon, wessen Schuld oder wie hoch das Defizit ist. AthenaCheck kann sich weigern, das Ergebnis des Auftrags mit der Gegenpartei zu teilen, bevor die vollständige Zahlung eingegangen ist.
  4. Kommt die Gegenpartei ihrer Zahlungsverpflichtung aus irgendeinem Grund nicht in vollem Umfang nach, sendet AthenaCheck der Gegenpartei eine schriftliche Mahnung zur Zahlung des ausstehenden Betrags an die (elektronische) Adresse der Gegenpartei, die AthenaCheck von der Gegenpartei mitgeteilt wurde. Die Gegenpartei ist für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. Die Gegenpartei kann sich weder gerichtlich noch außergerichtlich auf die Unrichtigkeit der (Adress-)Daten berufen.
  5. Wenn AthenaCheck die Gegenpartei zur Zahlung anmahnt, muss die Gegenpartei den in der Mahnung angegebenen Betrag innerhalb von zehn Tagen nach dem Mahnungsdatum und auf die in der Mahnung angegebene Weise zahlen.
  6. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach der ersten Mahnung erfolgt ist, wird der Vertragspartner erneut aufgefordert, den ausstehenden Betrag innerhalb von zehn Tagen zu zahlen. Der ausstehende Betrag wird um mindestens fünf Euro in Verwaltungskosten erhöht.
  7. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der zweiten Mahnung erfolgt ist, wird die Gegenpartei im AthenaCheck-Bestellsystem gesperrt.
  8. Wenn die Zahlung durch oder im Namen der Gegenpartei nicht innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist erfolgt ist, tritt AthenaCheck ihre Forderung an einen Dritten ab. Sie ist dazu ab dem Zeitpunkt befugt, an dem die erste Mahnung unbeantwortet bleibt.
  9. Wenn AthenaCheck ihre Forderung zum Inkasso an einen Dritten abtritt, gehen alle damit verbundenen Kosten, gleich welcher Art, zu Lasten der Gegenpartei. Zu diesen Kosten gehören auch alle Kosten der Rechtsverfolgung im weitesten Sinne des Wortes.
  10. Zahlungen, die der Vertragspartner nach der ersten Mahnung leistet, werden von den ausstehenden Kosten und dem Kapital abgezogen.
  11. Die Sperre des Vertragspartners für das AthenaCheck-Bestellsystem wird aufgehoben, sobald die Hauptsumme und die ausstehenden (Inkasso-)Kosten vollständig beglichen sind.

Artikel 10 - Haftung

  1. AthenaCheck haftet nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust oder andere immaterielle Verluste, die sich aus der Nutzung seiner Dienste ergeben, außer für Schäden, die sich aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit ergeben.
  2. AthenaCheck haftet gegenüber der Gegenpartei in keiner Weise für die Nichterfüllung der Vereinbarung vor Ablauf des Kontrollzeitraums.
  3. AthenaCheck bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass der Auftrag von einem Editor oder Turnitin innerhalb des Kontrollzeitraums abgeschlossen wird, hat jedoch keine direkte Kontrolle über diese. Die Gegenpartei wird aufgefordert, einen Bericht einzureichen, wenn ein Kontrollzeitraum abläuft, bevor die Vereinbarung vollständig erfüllt ist.
  4. AthenaCheck haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung seiner Dienste und der Ausführung eines Auftrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, das Löschen von Dateien oder E-Mails, Defekte, Viren, Verzögerungen beim Betrieb oder bei der Übertragung oder durch Störungen der Kommunikationsleitungen verursacht werden.
  5. AthenaCheck haftet nicht für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der Nichteinhaltung einer Kontrollfrist ergeben. Die Gegenpartei ist insbesondere für die Einhaltung der von Bildungseinrichtungen geforderten Fristen verantwortlich.
  6. AthenaCheck haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Plagiatsprüfung entstehen. Dazu gehören unter anderem Datenverluste, entgangene Gewinne oder Rufschädigung. AthenaCheck haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Ergebnissen der Plagiatsprüfung.
  7. Soweit AthenaCheck für Schäden haftet, sei es aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist diese Haftung jederzeit und in jedem Fall auf das Doppelte des Rechnungsbetrags des Vertrags begrenzt.

Artikel 11 - Zusätzliche oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Vertragspartners sein und müssen schriftlich oder in einer Weise festgehalten werden, dass der Vertragspartner sie auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich speichern kann.
  2. AthenaCheck ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. AthenaCheck wird seine Kunden per E-Mail über alle wichtigen Änderungen informieren.

Artikel 12 - Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder Vertrag unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder in sonstiger Weise für unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, können in erster Instanz nur beim Bezirksgericht Amsterdam anhängig gemacht werden, es sei denn, das Gesetz schließt in einem bestimmten Fall eine ausschließliche Zuständigkeit aus. Im letzteren Fall ist das Bezirksgericht Amsterdam immer mitzuständig.
  4. Dies ist eine deutsche Übersetzung der niederländischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Versionen ist die niederländische Version maßgeblich.